Offener Brief
Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrischen Klinik
"Rheinhessen-Fachklinik Alzey"
Wir wenden uns mit diesem Brief an Menschen, die um die Verantwortung der Gesellschaft für den Mitbürger wissen. Durch unsere Arbeit als Diplom-Psychologen in der gerichtlichen Betreuung und Beratung psychisch kranker Menschen sind uns Menschenrechtsverletzungen in der Rheinhessen-Fachklinik (RFK) Alzey bekannt geworden.
Weil wir Einblick in die Patienten- und Gerichtsakten hatten, konnten wir Menschenrechtsverletzungen in insgesamt 26 Fällen nachweisen. Sie sind inzwischen in einem Buch in ihrem ganzen Ausmaß dargestellt. Durch die Betreuten kannten wir eine Reihe weiterer Fälle, so dass wir mit Sicherheit nur die Spitze eines Eisberges dokumentieren konnten.
Im Jahr 1996 erstatteten wir Anzeige beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz. Dieses Ministerium ist im Landesgesetz für psychisch kranke Personen vom 1. Januar 1996 als oberste Aufsichtsbehörde festgeschrieben worden. Seither bemühen wir uns, dass eine Untersuchung der angezeigten Menschenrechtsverletzungen erfolgt. Wir wandten uns an den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, den Petitionsausschuss des Landtages, verschiedene Landtagsabgeordnete und die Fraktionen im Landtag. Unserer Anzeige beigefügt hatten wir eine allgemeine Darstellung der Menschenrechtsverletzungen und fünf Kurzdokumentationen von Patienten, die bereit waren auszusagen. Das einzige Ergebnis unserer Anzeige war unsere berufliche Liquidierung, eingeleitet durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz.
Über unsere Arbeitsgerichtsprozesse - in denen keine inhaltliche Prüfung der Kündigung stattfand - wurde in der regionalen Presse berichtet. Inzwischen versuchten wir auch die überregionale Presse einzuschalten. Als dies der Landesregierung bekannt wurde, nahm der ärztliche Direktor der Alzeyer Klinik einen Presseartikel zum Anlass, eine Unterlassungsklage gegen uns einzureichen. Wir sollten die Behauptung, dass in der Klinik an den Patienten Menschenrechtsverletzungen begangen werden, als unwahre Tatsachenbehauptung zurücknehmen. Das Landgericht Mainz wies die Unterlassungsklage zwar ab, umging damit aber eine Beweisaufnahme und Überprüfung, ob die angezeigten Menschenrechtsverletzungen eine wahre oder eine unwahre Tatsachenbehauptung sind. Die Begründung für die Abweisung der Unterlassungsklage lautete, dass es sich bei unserer Aussage um eine Meinungsäußerung handele. Das Urteil ist seit Mai 2000 rechtskräftig.
Seit unserer Anzeigenerstattung 1996 haben wir nichts unversucht gelassen, um eine Untersuchung unserer Anzeige zu erwirken. So haben wir in den Eingaben an die o.g. Gremien auch Vorschläge für die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung gemacht. Da eine gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht des Sozialministeriums besteht, hätte sich mit einfachsten Schritten nachweisen lassen, dass unserer Anzeige von Seiten der Aufsichtsbehörde noch nicht einmal ansatzweise nachgegangen worden war. Anstatt dies zu überprüfen, beschloss der Petitionsausschuss des Landtages, die Angelegenheit als nicht einvernehmlich erledigt abzuschließen. Gleichlautende Stellungnahmen erhielten wir von den Geschäftsführern der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion. Von der FDP und den Grünen haben wir bisher keine Stellungnahme.
Offensichtlich ist, dass es Rechtsstaatlichkeit für psychisch Kranke nicht gibt und sich niemand dem grundgesetzlichen Auftrag für diese Mitbürger verpflichtet fühlt. Anstatt eine Untersuchung vorzunehmen, ist man gegen uns vorgegangen. Die Verbrechen in der Psychiatrischen Klinik Alzey sind nur deshalb möglich, weil in Deutschland die psychiatrische Praxis allgemein völlig unkontrolliert ist und keine Öffentlichkeit hat. Weder die Politik noch die Wissenschaft, die Justiz oder die Medien nehmen die Missstände im Bereich Psychiatrie zur Kenntnis. Nur hin und wieder werden einzelne Psychiatrie-Opfer und einzelne unfähige oder kriminelle Ärzte und Therapeuten bekannt. In all diesen Fällen wurden jahrelang praktizierte Verbrechen eines Tages rein zufällig entdeckt - was auf eine hohe Dunkelziffer hinweist. Dennoch wird die Problematik nicht grundsätzlich angegangen. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht über die psychiatrischen Kliniken wird von den zuständigen Behörden nicht ausgeübt. In Rheinland-Pfalz sind hierzu nicht einmal Verwaltungsvorschriften erlassen worden.
Im Anhang finden Sie eine Kurzdarstellung der in der Psychiatrischen Klinik Alzey begangenen Menschenrechtsverletzungen. Wenn Sie uns unterstützen möchten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: psychopfer@aol.com
Das Buch zu diesem Thema ist in allgemeinverständlicher Sprache geschrieben und steht inzwischen in vielen deutschen und einigen ausländischen Universitätsbibliotheken.
Eva Schwenk: Fehldiagnose Rechtsstaat
Die ungezählten Psychiatrieopfer
ISBN 3-8334-1526-6
Buch
Anhang:
Kurzdarstellung der Menschenrechtsverletzungen
Der psychisch kranke Mensch ist, anders als der somatisch Kranke, in allen Lebensbereichen davon abhängig, ob er in seiner Erkrankung fachliche Hilfe erhält - oder nicht. Von einer richtigen oder falschen Behandlung hängen für den Einzelnen ab:
- Die Arbeitsfähigkeit und Möglichkeit der beruflichen Rehabilitation - oder die Berentung und das Abgleiten in die Sozialhilfe
- Die Möglichkeit, in tragfähigen Beziehungen zu leben und zwischenmenschliche Kontakte aufzubauen - oder in die Isolation und Vereinsamung zu geraten
- Die Lebenssituation der Angehörigen
- Die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu verbleiben und sich damit eine Privatsphäre zu erhalten - oder das Leben in Abhängigkeit von Einrichtungen
- Die Möglichkeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen und den eigenen Interessen nachzugehen - oder die Teilnahmslosigkeit und geistige Verarmung
- Die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen - oder unter gesetzlicher Betreuung zu leben.
Die richtige oder falsche Diagnose - und damit die richtige oder falsche Behandlung - hat für den Einzelnen zur Folge, ob er seine im Grundgesetz verankerten Rechte wahren kann oder nicht: Das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf eine selbstbestimmte Lebensführung.
Weiterhin hängen von den psychiatrischen Beurteilungen die praktische Umsetzung des Betreuungsrechtes und des Gesetzes zur Unterbringung ab. Diese gravierenden Abhängigkeitsverhältnisse bestehen vor dem Hintergrund der großen Diagnoseunsicherheit im psychiatrischen Bereich. Aus diesem Grund hat die UNO eine Menschenrechtskonvention zum besonderen Schutz psychisch Kranker verabschiedet.
Die psychopathologische Diagnostik der RFK Alzey beschränkt sich auf fünf stereotyp angewandte Krankheitsbilder:
- die schizophrene Psychose
- die manisch-depressive Psychose
- die schizo-affektive Psychose
- die Borderline-Persönlichkeitsstörung
- das hirnorganische Psychosyndrom.
Andere Krankheitsbilder sowie Primärerkrankungen der Suchtentwicklung fehlen völlig. Die am weitaus häufigsten gestellte Diagnose ist die paranoid halluzinatorische Schizophrenie. Diese reduzierte Diagnostik wäre einfach zu überprüfen, indem man bei den zuständigen Kostenträgern die Daten einfordert.
Unter den von uns dokumentierten 26 Fällen von Menschenrechtsverletzungen in der RFK Alzey waren sechs Personen mit Suchterkrankungen. Bei 20 Personen mit psychischen Schwierigkeiten war von der RFK Alzey in 17 Fällen eine neuroleptische Dauermedikation verordnet worden. Bei 12 Personen war eine paranoid halluzinatorische Schizophrenie diagnostiziert worden. In Wahrheit aber waren nur zwei Personen an einer Schizophrenie erkrankt, und nur bei diesen Patienten war eine neuroleptische Medikation angezeigt.
Durch die falsche Diagnostik - meist wird die Einheitsdiagnose Schizophrenie getroffen - und durch eine rein defizitäre und diskriminierende Begutachtung werden die Patienten der RFK Alzey gezielt zu Opfern gemacht:
- Körperverletzung durch Medikamentierung
- Psychische Misshandlung durch Psychopharmaka und falsche therapeutische Programme
- Chronifizierung der wirklichen Erkrankung
- Freiheitsberaubung durch Unterbringung
- Nötigung zur Medikamenteneinnahme.
Die unwissenschaftliche Diagnostik wird in der RFK Alzey dazu benutzt, die körperliche Unversehrtheit und die psychische Integrität jedes einzelnen Patienten zu verletzen. Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Patienten werden verhindert, indem durch die falsche Begutachtung berufliche Entwicklungen verbaut werden und durch Manipulationen wie Isolierung der Patienten ihr Verbleib in einer eigenen Privatsphäre verhindert wird. Stattdessen werden die Patienten gegen ihren Willen in Abhängigkeit von Einrichtungen gebracht, die meistens die Klinik selbst betreibt oder die durch Beraterverträge von der Klinik abhängig sind. Schwer psychotisch Erkrankte oder Suchtkranke dagegen überlässt man sich selbst und der Verwahrlosung.
Die von fachlicher Hilfe und dieser Klinik abhängigen Patienten und ihre Angehörigen werden in ohnmächtiges Verzweifeln getrieben. Eine unabhängige Beschwerdeinstanz existiert nicht.
Schon einfachste Erhebungen würden das Ausmaß der Verbrechen in der RFK Alzey aufzeigen: Zahlen über Suizide, Daten über das Zutreffen/Nichtzutreffen von Prognosen, zum Erfolg/Misserfolg von Rehabilitationen oder über den Prozentsatz der "Drehtür"-Patienten, katamnestische Untersuchungen an einer Zufallsstichprobe oder Daten zum Prozentsatz der Unterbringungsmaßnahmen. Doch selbst diese einfachsten Kontrolldaten gibt es nicht, geschweige denn wissenschaftliche.
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